Rechtsprechung
OLG Hamm, 09.05.1995 - 28 U 47/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 505
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 17.10.2006 - 28 U 68/06
Anwaltsregress: Hilfsantrag gegen Rechtsanwalt möglich bei pfichtwidriger …
Das Verjährenlassen des Darlehensrückzahlungsanspruchs und die Nichterlangung eines Vollstreckungstitels gegen ihren Bruder haben nicht zu einer in Geld messbaren Vermögenseinbuße geführt (vgl. BGH NJW 1986, 246, 248; NJW-RR 2006, 923, 924; Senat NJW-RR 1996, 505, 506).Vor diesem Hintergrund muss vielmehr die Möglichkeit eines Schadenseintritts für die Bejahung des Feststellungsinteresses ausreichen (vgl. so auch Senat NJW-RR 1996, 505, 506;… Fahrendorf, in: Rinsche/Fahrendorf/Terbille Rn. 836; NJW 1991, 2707, 2708;… v. Gerlach a. a. O. [für Spätschadensfälle]).
Insoweit ist nicht ersichtlich, dass auf Seiten des Bruders ein irreversibler Vermögensverlust eingetreten ist (zu diesem nach st. Rspr. des Senats maßgeblichen Gesichtspunkt s. OLG Hamm vom 09.05.1995, Az.: 28 U 47/94 = NJW-RR 1996, 505, 506 = OLG-Rep.
Es genügt daher, dass ein irreversibler Vermögensverfall des früheren Schuldners, bei dem die Erwartung begründet wäre, dieser werde auf Dauer vermögenslos und unpfändbar bleiben, nicht festzustellen ist (vgl. nur Senat NJW-RR 1996, 505, 506).
Die Verpflichtung zum Schadenersatz beginnt mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft eines hypothetischen Urteils gegen den Bruder der Klägerin (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 505, 506), der bei Klageerhebung in 2002 für Ende 2003 anzunehmen ist.
- OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 88/03
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen anwaltlicher …
Wer durch einen Anwaltsfehler einen Anspruch verloren hat, muss grundsätzlich (nach § 287 ZPO) nachweisen, dass er ohne den Anwaltsfehler Leistungen erhalten hätte, d. h. die Forderung auch im Wege einer Vollstreckung erfolgreich hätte beitreiben können (BGH, NJW 1986, 246, 247; VersR 1974, 906, 907; vgl. auch NJW 1993, 734 = WM 1993, 382; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 505, 506 (unter 4.) = OLGR 1995, 214; OLG Köln, VersR 1988, 601 (LS);… vgl. auch Fischer, in: Zugehör, aaO, RN 1092 sowie Vollkommer/Heinemann, aaO, RN 567). - OLG Hamm, 27.03.2008 - 28 U 88/07
Zur Beweislast des Klägers beim durch das Beklagtenverhalten erschwerten Nachweis …
Ein Feststellungsantrag ist daher schon dann begründet, wenn ein irreversibler Vermögensverfall des früheren Schuldners, bei dem die Erwartung begründet wäre, dieser werde auf Dauer vermögenslos und unpfändbar bleiben, nicht festzustellen ist (siehe dazu Senat in NJW-RR 1996, 505 [506];… Urt. vom 17. Oktober 2006 - 28 U 68/06 in BeckRS 2007, 09756). - OLG Hamm, 24.02.2011 - 28 U 125/10
Haftung des Rechtsanwalts wegen Verjährenlassens einer Forderung
Trotz der Beweiserleichterungen des § 287 Abs. 1 ZPO hat der klagende Mandant die Vermögensgegenstände zu bezeichnen, in die er gegebenenfalls hätte vollstrecken können, und zu beweisen, dass die Vollstreckung wahrscheinlich Erfolg gehabt hätte (BGH…, Beschluss vom 8. November 2007 - IX ZR 221/06, juris, Rn. 2; siehe bereits Fischer in: Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1052, sowie das Senatsurteil vom 9. Mai 1995 - 28 U 47/94, NJW-RR 1996, 505, 506). - OLG Hamm, 18.12.2007 - 28 U 4/07
Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung eines Anwaltsvertrags …
(BGH NJW-RR 2004, 1649, 1650; BGH NJW 1993, 734; BGH NJW 1986, 246, 247; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 505, 506).